Aus der Laudatio des Bundespräsidenten:

Herr Dr. Ulrich Hambüchen hat durch sein berufliches Engagement insbesondere in der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit und in der Rechtsberatung zur chinesischen Gesetzgebung im öffentlichen Recht wie auch im Arbeits- und Sozialrecht auszeichnungswürdige Verdienste erworben.

Herr Dr. Hambüchen ist verheiratet und kinderlos. Beruflich war er als promovierter Jurist seit 1979 als Richter, zunächst am Sozialgericht Aachen, und nach einer dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht dann ab 1987 am Landessozialgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und schließlich ab 1993 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2014 am Bundessozialgericht in Kassel tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter des 3. Senats.

Seit 2014 ist Herr Dr. Hambüchen als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Medizinrecht sowie als Berater im Gesundheitswesen tätig. Seit 2015 ist er auch ehrenamtliches Mitglied der Ethik-Kommision der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Während seiner Amtszeit am Bundessozialgericht war Herr Dr. Hambüchen von 1994 bis 2001 beurlaubt; in dieser Zeit war er als Mitarbeiter der „Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit“ (GTZ – heute GIZ) acht Jahre lang als fachlicher Berater und Ansprechpartner des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der Volksrepublik China vor allem in Fragen der Gesetzgebung zum Arbeits- und Sozialrecht tätig.

Von 1996 bis 1997 übernahm Herr Dr. Hambüchen zusätzlich Aufgaben in der Beratung des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China im Wirtschaftsrecht. Dann folgten 1997 bis 1999 die Beratung der „National School of Administration (NSA)“ bei der Neuordnung des chinesischen Verwaltungsrechts und von 1999 bis 2001 eine Zusammenarbeit mit der „Legislative Affairs Commission (LAC)“ des Ständigen Komitees des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China zur Gesetzgebung im Verwaltungsrecht. Von 2000 bis 2001 schließlich übernahm Herr Dr. Hambüchen zusätzlich die Koordinierung zwischen GTZ und dem Bundesjustizministerium im deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog.

Aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen ebenso wie seiner großen Eigeninitiative war Herr Dr. Hambüchen als Mitarbeiter der GTZ vielseitig einsetzbar. Im Rahmen der fachlichen Beratung der chinesischen Partnerinstitutionen bei der Gesetzgebung war er mit der Analyse und Kommentierung sowie mit Empfehlungen zum Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht befasst; hier hat er sein Fachwissen seinen Ansprechpartnern für Reformprozesse ebenso wie in Aus- und Fortbildungsfragen zur Verfügung stellen können.

Mit großem Fleiß hat sich Herr Dr. Hambüchen bei seiner Beratungstätigkeit in der Volksrepublik China häufig wechselnden Situationen und Herausforderungen gestellt und dabei mit offenem und freundschaftlichem Auftreten auch unter schwierigen Arbeits- und Lebensbedingungen in vertrauensvoller Atmosphäre mit deutschen und chinesischen Kollegen gleichermaßen erfolgreich zusammengearbeitet. Seine fachlichen Fähigkeiten wurden auch von den jeweiligen chinesischen Projektpartnern sehr geschätzt. Herr Dr. Hambüchen hat im Laufe seiner Arbeit für die GTZ viele Anregungen und Denkanstöße für die Entwicklung der chinesischen Gesetzgebung eingebracht.

Im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit mit der GTZ hat Herr Dr. Hambüchen von 1990 und bis ins Jahr 2016 zudem mehrfach Fachseminare und Workshops in Russland, Vietnam, Kirgistan und der Mongolei mit seiner Expertise zur Gesetzgebung sowie zur Aus- und Fortbildung von Juristen in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen bereichert.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Präsident des Bundessozialgerichts wurden beteiligt. Auf eine Beteiligung des Auswärtigen Amts wurde wegen der länger zurückliegenden Auslandsverdienste in der Volksrepublik China und der damaligen direkten Begleitung der Tätigkeiten durch die GTZ (heute: GIZ) verzichtet.